Wenn ich entscheidungsunfähig und nicht in der Lage bin, meinen Willen zu äußern, dann kann eine vorausverfügende Willensbekundung, eine Patientenverfügung, hilfreich sein, oft auch kombiniert mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung.
Aber es muss auch sicher gestellt sein, dass eine solche Verfügung im Falle des Falles Berücksichtigung findet. Im persönlichen Gespräch unterstützen wir Sie beim Erstellen dieser Vorsorgeverfügungen nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben.
Unsere Beratungsstelle hilft Ihnen bei allen Fragen zur Patientenverfügung gerne weiter. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns per E-Mail.